Aufenthaltserlaubnis für Österreich

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„Daueraufenthalt – EU“ Aufenthaltstitel (Österreich)

Der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ ermöglicht es Drittstaatsangehörigen, sich dauerhaft in Österreich niederzulassen, mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt und Freizügigkeit innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – nach fünf Jahren ununterbrochenem und rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich.

Um sich zu qualifizieren, müssen Antragsteller bereits einen Aufenthaltstitel wie die Rot-Weiß-Rot-Karte oder die Blaue Karte EU besitzen, Modul 2 der Integrationsvereinbarung erfüllen (inkl. Deutschkenntnisse auf Niveau B1), über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und die allgemeinen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllen.

Obwohl das Niederlassungsrecht unbefristet ist, wird die elektronische Aufenthaltskarte für fünf Jahre ausgestellt und muss danach erneuert werden, um den Status aufrechtzuerhalten.


Wesentliche Merkmale und Vorteile

  • Unbefristete Niederlassung: Ermöglicht einen dauerhaften Aufenthalt in Österreich.

  • Freier Arbeitsmarktzugang: Es besteht uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt – sowohl für unselbstständige als auch selbstständige Tätigkeiten, nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.

  • Gültigkeit der Karte: Die physische Aufenthaltstitelkarte ist fünf Jahre gültig und muss danach erneuert werden.

  • Unbegrenztes Aufenthaltsrecht: Das Recht auf Aufenthalt bleibt bestehen, solange die Niederlassung aufrechterhalten und der Titel regelmäßig erneuert wird.

  • EU-weite Anerkennung: Der Titel ist EU-weit anerkannt und ermöglicht Freizügigkeit im EWR.


Voraussetzungen

  • Fünf Jahre Aufenthalt: Der Antragsteller muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz eines geeigneten Aufenthaltstitels sein, z. B.:

    • Rot-Weiß-Rot-Karte

    • Rot-Weiß-Rot – Karte Plus

    • Blaue Karte EU

    • oder ein anderer Niederlassungstitel

  • Integrationsvereinbarung – Modul 2: Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren von Modul 2, inklusive Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1.

  • Allgemeine Voraussetzungen: Nachweis über

    • gesicherten Lebensunterhalt,

    • Krankenversicherungsschutz,

    • keinen Gefährdungstatbestand der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit,

    • adäquaten Wohnraum.


Antragsverfahren

  • Antragstellung: Der Antrag auf den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ ist bei der zuständigen österreichischen Aufenthaltsbehörde einzureichen.

  • Erforderliche Unterlagen:

    • Nachweis über fünf Jahre legalen Aufenthalt in Österreich,

    • Sprachnachweis B1,

    • Nachweis über finanzielle Stabilität und ausreichende Mittel.

  • Verlängerung: Nach Ablauf der fünfjährigen Gültigkeit der Karte muss ein neuer Antrag auf Ausstellung gestellt werden, um den Status beizubehalten.

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