Die Belgische Aufenthaltserlaubnis
Eine belgische Aufenthaltserlaubnis ist eine offizielle elektronische Karte, die ausländischen Staatsangehörigen das rechtmäßige Aufenthaltsrecht in Belgien für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Sie berechtigt zum Wohnen, Arbeiten und zur Nutzung öffentlicher Dienstleistungen wie z. B. Gesundheitsversorgung. Der Antrag wird nach der Einreise (und ggf. nach Erhalt eines Visums) bei der zuständigen Gemeinde gestellt. Es müssen Voraussetzungen erfüllt sein, wie z. B. gesicherter Lebensunterhalt und Krankenversicherung. Die Art des Aufenthaltstitels und die ausgestellte Karte hängen vom Zweck des Aufenthalts und der Staatsangehörigkeit ab (z. B. Karten A, B, C, D, E+, F+, etc.) – mit jeweils unterschiedlicher Gültigkeitsdauer und Verlängerungsbedingungen.
Was ist das?
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Ein offizielles Dokument, das Ihr rechtmäßiges Aufenthaltsrecht in Belgien nachweist.
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Eine elektronische Aufenthaltstitelkarte (z. B. A, B, C, D, F, F+, H, K, L, M, M+), die von den belgischen Behörden ausgestellt wird.
Wer benötigt sie?
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Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Bürger, die sich länger als drei Monate in Belgien aufhalten möchten.
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EU-/EWR-/Schweizer Bürger und ihre Familienangehörigen, die nach fünf Jahren legalem Aufenthalt einen dauerhaften Wohnsitz in Belgien anstreben.
Wie funktioniert das?
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Visum (falls erforderlich): Beantragen Sie ggf. ein Langzeitvisum (z. B. Visum D) in Ihrem Herkunftsland.
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Ankunft: Melden Sie sich innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Ankunft bei der zuständigen Gemeindeverwaltung in Belgien an.
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Antragstellung: Stellen Sie den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis im Rathaus Ihrer Gemeinde. Sie müssen Ihre Identität, den Zweck des Aufenthalts, ausreichende finanzielle Mittel und eine gültige Krankenversicherung nachweisen.
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Vorläufiges Dokument: Während der Bearbeitungszeit erhalten Sie möglicherweise ein vorläufiges Dokument (z. B. Anhang 8).
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Endgültige Karte: Nach Genehmigung des Antrags erhalten Sie Ihre offizielle elektronische Aufenthaltstitelkarte.
Wichtige Merkmale und Kartentypen
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Zweckgebunden: Die Art des Aufenthaltstitels hängt vom Grund Ihres Aufenthalts (z. B. Arbeit, Studium, Familienzusammenführung) und Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
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Kartentypen: Beispiele sind:
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A-Karte: Für befristeten Aufenthalt (z. B. Arbeit).
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B-Karte: Für Familienangehörige von Nicht-EU-Bürgern.
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D-Karte: Für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige.
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E+/F+ Karten: Für EU-Bürger und deren Familien nach langfristigem Aufenthalt.
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Verlängerung: Für befristete Aufenthaltstitel (z. B. A-Karte) muss der Verlängerungsantrag 45 bis 30 Tage vor Ablauf gestellt werden.
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Daueraufenthalt: Nach fünf Jahren ununterbrochenem, legalem Aufenthalt kann ein Antrag auf dauerhaften Aufenthalt gestellt werden – vergleichbar mit dem Status eines belgischen Staatsbürgers.
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